BAFA-Fristen in der Corona-Zeit sowie Nachtrag Changelog
Bezüglich der Corona-Pandemie und den Fristen für die gesetzlich verpflichtenden Energieaudits (die reguläre Frist zur Online-Meldung endet zum 31.03.2020) hat das BAFA nun seine FAQ aktualisiert und hier einige Hinweise für Auditoren hinterlegt. Prinzipiell wird an den gesetzten Fristen festgehalten, allerdings wird eine durch Corona begründete Verzögerung keine nachteiligen Folgen für die Unternehmen haben. Bitte dokumentieren Sie den Grund der Verzögerung (z.B. kein Betretungsrecht durch Externe). Auch darf die im Audit vorgeschriebene Vor-Ort-Begehung nicht entfallen, diese muss nach Beendigung des Ausnahmezustands unverzüglich nachgeholt werden. Die Stichprobenkontrolle setzt das BAFA ebenfalls aus.
Auch wenn es schon längere Zeit keine News-Meldung mehr gab, waren wir bei energiesparbericht.de in den letzten Monaten nicht untätig. Zahlreiche Änderungen und Verbesserungen sind in das System eingeflossen, wir bedanken uns ausdrücklich auch für die vielen wertvollen Rückmeldungen von Seiten unserer Anwender. Hierbei sind wir nicht nur bei den BAFA-Vorgaben (z.B. Bagatellschwelle) nachgezogen, sondern haben auch zahlreiche Verbesserungen bei Vorlagen, Ausgaben, Erfassungen und in der Bedienbarkeit vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen haben wir auf der Website im Changelog (letzte Änderungen) nachgetragen.
Weitere Neuerungen sind bereits in Arbeit, auch nach der „Auditwelle“ der Pflichtaudits werden wir das System kontinuierlich verbessern.