Neue Förderrichtline für Energieberatung im Mittelstand (EBM-Nachfolge)
Zum 1. Januar 2021 wurden die Förderrichtlinien für die Programme „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM) und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ zusammengelegt. Diese neue Richtlinie umfasst drei Module, das erste Modul fördert Energieaudits nach DIN 16247-1 und kann somit praktisch als Nachfolger der alten EBM betrachtet werden. Der Adressatenkreis wurde erweitert, so dass künftig auch Kommunen sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh/Jahr antragsberechtigt sind.
In energiesparbericht.de haben wir nun einen neuen Berichtstyp für diese Richtlinie erstellt, der erstellte Bericht ist praktisch noch identisch wie beim alten EBM-Typ, wird aber entsprechend der Leitfäden ggf. angepasst. Der Berichtstyp bleibt nach wie vor verfügbar, er ist lediglich beim Lizenzerwerb nicht sofort wählbar. Für Vorschläge zur Optimierung des neuen Berichtstyps sind wir jederzeit dankbar.