Änderung vom 15.05.2019

Nicht jährliche Kostenfaktoren


Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen können nun auch nicht jährliche Kostenfaktoren erfasst werden.

Ein nicht jährlicher Kostenfaktor wären zum Beispiel Wartungsarbeiten, die nur alle vier Jahre anfallen. Auch einmalige Kosten in einem bestimmten. Jahr, können erfasst werden. Die neuen Kostenfaktoren werden in der ebenfalls neuen dynamischen Amortisationzeit, beim internen Zinsatz und beim Kapitalwert berücksichtigt.